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   BFH, 18.12.1963 - VI 81/63 U   

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https://dejure.org/1963,1620
BFH, 18.12.1963 - VI 81/63 U (https://dejure.org/1963,1620)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1963 - VI 81/63 U (https://dejure.org/1963,1620)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1963 - VI 81/63 U (https://dejure.org/1963,1620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachberechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber während des laufenden Lohnzahlungszeitraumes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 369
  • DB 1964, 321
  • BStBl III 1964, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98

    Arbeitgeberhaftung bei falschem Lohnsteuerabzug

    Der Senat hat zur Auslegung des § 37 Abs. 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1959) entschieden, dass das FA bei einer Nachberechnung der Lohnsteuer § 37 Abs. 1 LStDV 1959 nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, nicht mehr anwenden kann (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1963 VI 81/63 U, BFHE 78, 396, BStBl III 1964, 142).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

    Nach unbestrittener Auffassung beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 39 c Abs. 1 EStG jedoch auf die Durchführung des laufenden Lohnsteuerabzugs im jeweiligen Kalenderjahr; beim Lohnsteuerjahresausgleich durch das Finanzamt und bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer sind die tatsächlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers zugrunde zu legen mit der Folge, daß die durch die Anwendung der Steuerklasse VI eingetretenen Nachteile wieder rückgängig gemacht werden (Schmidt EStG 2. Aufl., § 39 c Anm. 1; Littmann/Grube Das Einkommensteuerrecht, 12. Aufl., § 39 c Rdn. 1; Altehoefer in Lademann/Söffing/Brockhoff EStG § 39 c Rdn. 5; Oeftering/ Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht 5. Aufl., § 39 c EStG Rdn. 13; Klöckner in Klein/Flockermann/Kühr EStG 3. Aufl., § 39 c Rdn. 4; BFHE 78, 369 = BStBl. 1964 III S. 142; BFH BStBl. 1975 II S. 297).
  • BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73

    Nachforderung - Schätzung - Gering beschäftigter Arbeitnehmer - Vorlage der

    Diese Regelung kann sich auf das Lohnsteuerhaftungsverfahren aber grundsätzlich nur dahin auswirken, daß das FA vom Arbeitgeber nicht eine nach § 37 Abs. 1 LStDV errechnete Steuer fordern darf (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1963 VI 81/63 U, BFHE 78, 369, BStBl III 1964, 142).
  • BFH, 13.03.1964 - III 225/61 U

    Durch fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer entstandene

    Dies gilt insbesondere in Fällen der vorliegenden Art, in denen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern Nettolohnvereinbarungen getroffen worden sind, schon deshalb, weil in solchen Fällen die Lohnsteuer nur unter ganz besonderen Umständen, insbesondere bei Kenntnis des Arbeitnehmers von der Nichtabführung der Lohnsteuer, vom Arbeitnehmer selbst angefordert werden kann (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs VI 81/63 U vom 18. Dezember 1963, BStBl 1964 III S. 142).
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